Unterlagen für eine Hochzeit auf Kos – Alle Dokumente im Überblick

Damit eure Hochzeit auf Kos rechtsgültig ist, benötigt ihr bestimmte Dokumente. Wir unterstützen euch dabei – von der Beschaffung über die Übersetzung bis zur fristgerechten Einreichung.

Welche Unterlagen für eine Hochzeit auf Kos genau erforderlich sind, hängt von eurer Staatsangehörigkeit ab. Hier findet ihr einen Überblick über die typischen Anforderungen.

Welche Unterlagen für eine Hochzeit auf Kos benötigen deutsche Staatsbürger?

  • Gültiger Reisepass oder Personalausweis
  • Internationale Geburtsurkunde (mehrsprachig oder mit beglaubigter Übersetzung ins Griechische)
  • Ehefähigkeitszeugnis (mit offizieller Übersetzung)
  • Meldebescheinigung (je nach Gemeinde erforderlich)
  • Falls zutreffend: Scheidungs- oder Sterbeurkunde (ebenfalls mit Übersetzung)

 

Ring anstecken bei Zeremonie welche Unterlagen brauche ich für eine Hochzeit auf Kos

Benötigte Dokumente für Schweizer Staatsbürger

  • Gültiger Reisepass oder Identitätskarte
  • Internationale Geburtsurkunde
  • Ledigkeitsbescheinigung oder Ehefähigkeitszeugnis
  • Amtlich anerkannte Übersetzungen ins Griechische

Wir kümmern uns darum, dass alle Unterlagen für eure Hochzeit auf Kos vollständig, korrekt und rechtzeitig vorbereitet werden – damit ihr euch auf das konzentrieren könnt, was wirklich zählt: euren Tag.

Benötigte Dokumente für Britische Staatsbürger

  • Gültige Reisepässe: Beide Partner benötigen einen gültigen britischen Reisepass. Zusätzlich werden Kopien benötigt.
  • Vollständige Geburtsurkunden: Beide Partner benötigen eine vollständige Geburtsurkunde (Full Birth Certificate), auf der auch die Namen der Eltern aufgeführt sind.

  • Ehefähigkeitsnachweis (Certificate of No Impediment – CNI): Beide Partner müssen jeweils einen eigenen Nachweis über das Nichtbestehen von Ehehindernissen bei ihrem zuständigen Register Office beantragen. Die Ausstellung kann mehrere Wochen dauern. Da diese Dokumente nur begrenzt gültig sind, ist der Zeitpunkt der Beantragung besonders wichtig.

  • Bei geschiedenen Personen: Das rechtskräftige Scheidungsurteil (Decree Absolute bzw. Final Order) sowie gegebenenfalls die Heiratsurkunde der vorherigen Ehe.

  • Bei Namensänderungen: Offizielle Nachweise über sämtliche Namensänderungen, beispielsweise durch Heirat, Scheidung oder Deed Poll. Wurde nach einer Scheidung wieder der Geburtsname angenommen, muss dies ebenfalls entsprechend nachgewiesen werden.

  • Bei verwitweten Personen: Die Heiratsurkunde der vorherigen Ehe sowie die Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners.

  • Bei Adoption: Gegebenenfalls die entsprechenden Adoptionsunterlagen.

  • Bei unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten: Falls einer der Partner keine britische Staatsangehörigkeit besitzt, können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein. Diese müssen bei der zuständigen Botschaft oder dem Konsulat erfragt werden.

Alle erforderlichen britischen Dokumente müssen entsprechend den geltenden Vorschriften beglaubigt werden.

Die Beglaubigung erfolgt normalerweise durch eine Apostille des britischen Außenministeriums (FCDO).

Anschließend müssen die Dokumente von einem offiziell anerkannten Übersetzer ins Griechische übersetzt werden.